Das Gebäude des Amtsgerichts ist nur eingeschränkt barrierefrei erschlossen. Die Sitzungssäle und die Zahlstelle sind jedoch über einen Aussenaufzug für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer oder mit einem Kinderwagen zugänglich. Da der Aufzug nicht selbständig befahren werden kann, melden Sie sich bitte an der Sprechanlage am Seiteneingang hinter dem Aufzug. Den Aufzug erreichen Sie durch den Torbogen links vom Haupteingang.
Ein Behindertenparkplatz befindet sich auf dem öffentlichen Seitenstreifen am Amtsgericht.
Behindertengerechte WC sind leider noch nicht vorhanden.
Mit Ausnahme der Sitzungssäle und der Zahlstelle sind die anderen Bereiche des Gebäudes nicht stufenlos erreichbar. Weisen Sie ggfls. die Mitarbeiter der Eingangskontrolle darauf hin, dass sie gehbehindert sind.
Die Wegweiser und Türschilder sind taktil erfassbar. Im Übrigen ist das Gebäude für Sehbehinderte jedoch noch nicht barrierefrei. Auch hier empfiehlt sich ein Hinweis an die Mitarbeiter der Eingangskontrolle.
Beteiligte an einem Gerichtsverfahren haben Anspruch darauf, Informationen in einer für sie zugänglichen Form zu erhalten. Sofern sie auf Blindenschrift, elektronische oder audiovisuelle Darstellungen von Informationen angewiesen sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig, da die Herstellung dieser Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt.