Eingangskontrolle Eingangskontrolle
Quelle: Justiz NRW

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus bleibt der Publikumsverkehr beim Amtsgericht Geldern  bis auf weiteres eingeschränkt. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ansprechpartner finden Sie in unserem Telefonverzeichnis.

Hiervon unberührt bleiben Eilanträge für unaufschiebbare und dringende Angelegenheiten sowie bereits terminierte Angelegenheiten. Gerichtstermine finden – sofern keine Abladung erfolgt – statt. Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird gewahrt. Allerdings sind die Zuhörerplätze wegen der Abstandsregeln begrenzt.  Aus dem gleichen Grund können derzeit nicht notwendige Begleitpersonen nicht eingelassen werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Sprechzeiten
montags - freitags
von 8:00 - 12:00 Uhr
sowie dienstags zusätzlich
von 13:30 - 15:30 Uhr

Viele unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind teilzeitbeschäftigt.
Telefonisch erreichen Sie Ihren Ansprechpartner am besten zwischen 9:00 und 12:00 Uhr.

Öffnungszeiten
Über die Sprechzeiten hinaus ist das Amtsgericht grundsätzlich in Not- und Eilfällen geöffnet
montags + dienstags
von 8:00 - 15:30 Uhr
mittwochs - freitags
von 8:00 - 15:00 Uhr.

Die Teilnahme an laufenden Verhandlungen und der Besuch öffentlicher Sitzungen bleiben von den Öffnungszeiten unberüht.

Personen- und Gepäckkontrolle
Beim Amtsgericht Geldern findet eine Zugangskontrolle statt. Alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck werden einer Kontrolle auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, spitze Nagelfeilen, Pfefferspray) unterzogen. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gericht nicht betreten; das Gericht kann solche Gegenstände auch nicht vorübergehend für Sie aufbewahren. Lassen Sie deshalb bitte gefährliche Gegenstände zu Hause, wenn Sie das Gericht besuchen.

Durch die Kontrollen kann es zu Wartezeiten beim Betreten des Gebäudes kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen bei der Eingangskontrolle die anstehenden Gerichtstermine pünktlich wahrnehmen können.