Bearbeitung dringender Angelegenheiten
Während der regulären Öffnungszeiten, aber außerhalb der Sprechzeiten, können nur unaufschiebbare Angelegenheiten, die nicht bis zum nächsten Tag warten können, wie z.B. einstweilige Verfügungen oder die Hinterlegung einer Kaution, bearbeitet werden.
Für die Erledigung unaufschiebbarer richterlicher Rechtshandlungen außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr) ist bei dem Amtsgericht Kleve ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Geldern, Kleve und Rheinberg eingerichtet.
Den richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Kleve (Schlossberg 1, 47533 Kleve) während der folgenden Sprechzeiten eingereicht werden:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen von 10:30 - 11:30 Uhr.